Art. 56 [Amtseid]

Der Bundespräsident leistet bei  seinem  Amtsantritt  vor  den  versammelten
Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre,
daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen  Volkes  widmen,  seinen  Nutzen
mehren,  Schaden  von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes
wahren  und  verteidigen,  meine   Pflichten   gewissenhaft   erfüllen   und
Gerechtigkeit  gegen  jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid
kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.



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